KfW-Förderung für Wohneigentum: Programme im Überblick
Die KfW unterstützt 2026 vor allem selbst genutztes Wohneigentum mit dem Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben sowie mit den Familienprogrammen für Neubau (300) und Bestandserwerb (308). Die Kredithöhen liegen 2026 beim Neubau zwischen 170.000 und 270.000 Euro, beim Programm „Jung kauft Alt“ zwischen 140.000 und 180.000 Euro.
So beantragen Sie einen KfW-Kredit
Laut BaFin (2026) gilt das Hausbank-Prinzip: Interessentinnen und Interessenten können Förderprogramme nicht direkt bei der KfW beantragen, sondern müssen den Antrag über ein Kreditinstitut einreichen. Dieses muss nicht die eigene Hausbank sein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Bearbeitung und Weiterleitung solcher Anträge.
Die KfW (2026) verlangt, dass Sie den Förderkredit beim Finanzierungspartner beantragen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben beziehungsweise mit den Bauarbeiten beginnen.
Wohneigentumsprogramm (124)
Das Wohneigentumsprogramm (Kredit 124, KfW-Seite 2026) fördert den Kauf oder Bau von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben für Privatpersonen, die die Immobilie selbst bewohnen.
Gefördert werden beim Kauf der Kaufpreis, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung sowie Kaufnebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer. Nicht gefördert werden unter anderem Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Umschuldungen, Nachfinanzierungen, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sowie vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.
Der Kredit 124 (2026) kann bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung haben. Wählbar sind ein Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit oder ein endfälliges Darlehen, bei dem Sie während der Laufzeit nur Zinsen zahlen. Den Kredit müssen Sie in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag absichern.
Wohneigentum für Familien – Neubau (300)
„Wohneigentum für Familien – Neubau“ (Kredit 300, 2026) bietet einen Kreditbetrag zwischen 170.000 und 270.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die ein klimafreundliches Wohngebäude bauen oder erstmals kaufen.
Für die Kredite 300 und 308 (2026) gelten gemeinsame Voraussetzungen: Selbstnutzung als Eigentümer mit mindestens 50 Prozent Miteigentumsquote, mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, die Immobilie als einzige Wohnimmobilie in Deutschland sowie ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Ein klimafreundliches Wohngebäude im Sinne des Kredits 300 (2026) entspricht der Effizienzhaus-Stufe 40, erfüllt Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ an Treibhausgasemissionen und wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt. Diese Anforderungen bestätigt eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz.
Jung kauft Alt: Bestandserwerb (308)
Das Programm „Jung kauft Alt“ (Kredit 308, 2026) unterstützt Familien mit einem Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro beim Kauf einer bestehenden Immobilie und anschließender energetischer Sanierung. Voraussetzung ist ein gültiger Energiebedarfs- oder -verbrauchsausweis der Energieeffizienzklassen F, G oder H (KfW, 2026).
Die Sanierungsarbeiten sind bei Kredit 308 (2026) innerhalb von maximal 4,5 Jahren nach Zusage durchzuführen. Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren oder die Grunderwerbsteuer sind nicht förderfähig – anders als beim Kredit 124. Zum Finanzierungsgespräch gehören Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres; für Anträge im Jahr 2026 also die Bescheide von 2024 und 2023.
Abruf, Bereitstellungsprovision und Rückzahlung
Beim Kredit 124 (2026) müssen Sie den Betrag innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen; eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich. Ab dem 13. Monat nach Zusagedatum zahlen Sie eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag.
Bei Kredit 300 (2026) gilt ein Abruf innerhalb von 12 Monaten mit Verlängerung um maximal 24 Monate; ab dem 13. Monat berechnet die KfW ebenfalls 0,15 Prozent Bereitstellungsprovision pro Monat (auch bei Kredit 308). Teilrückzahlungen oder Sondertilgungen sind bei den Krediten 300 und 308 nicht möglich – wie auch beim Kredit 124. Der gesamte ausstehende Betrag kann jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden; dann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an (KfW, 2026).
Häufige Fragen
Kann ich einen KfW-Kredit direkt bei der KfW beantragen?
Laut BaFin (2026) reichen Sie Förderanträge nicht direkt bei der KfW ein, sondern über ein Kreditinstitut. Es muss nicht Ihre Hausbank sein; einen Rechtsanspruch auf Bearbeitung und Weiterleitung gibt es nicht.
Wann muss ich den KfW-Kredit beantragen?
Laut KfW (2026) stellen Sie den Antrag beim Finanzierungspartner, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen – also bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben oder mit Bauarbeiten starten.
Wer kann Jung kauft Alt nutzen?
Für die Kredite 300 und 308 (2026) gelten unter anderem Selbstnutzung mit mindestens 50 Prozent Miteigentumsquote, mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt und Einkommensgrenzen. „Jung kauft Alt“ (308) richtet sich an Familien, die eine bestehende Immobilie mit Energieausweis der Klasse F, G oder H kaufen und anschließend energetisch sanieren.
Sind bei KfW-Krediten Sondertilgungen möglich?
Bei den Krediten 124, 300 und 308 sind laut KfW (2026) Teilrückzahlungen oder Sondertilgungen nicht möglich. Den gesamten ausstehenden Betrag können Sie jederzeit vorzeitig zurückzahlen; dafür fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Quellen
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Situation bei einer Verbraucherzentrale, einem Notar oder einer Steuerberatung.